Das korrekte Kassenbuch als Element der Buchführung
Sachliche und formelle Fehler in der Kassenführung erlauben es dem Finanzamt, Gewinne zu schätzen. In der Regel liegen diese Schätzungen deutlich höher als die tatsächlichen Gewinne der Apotheke. Die Hinzuschätzung ist auch ohne vorlagepflichtige Unterlagen zulässig. Es sind Formfehler, wenn Belege nicht vollständig und nicht lange genug aufbewahrt werden. Auch die Eintragungen im schriftlich oder elektronisch erstellten Kassenbuch müssen mit den Daten aus der Warenwirtschaft übereinstimmen. Das durch Sie, für Ihre Apotheke, geführte Kassenbuch ist als Grundbuch ein Teil der Buchführung und sollte nicht vernachlässigt werden. Weiterlesen